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Brustverkleinerungen Kosten und Kassenleistung

Eine grundlegende Frage, die man sich stellt, bevor man zum Schönheitschirurg geht und eine Brust OP durchführen lassen will, ist, wie viel eigentlich Brustverkleinerungen kosten können. Die Preisspanne für die Kosten einer Brustverkleinerung geht in Deutschland von etwa 4500 Euro bis 7000 Euro. Diese doch recht großen Unterschiede der Preise einer Brustverkleinerung kommen durch den unterschiedlichen Aufwand bei verschiedenen Frauen, die zum Schönheitschirurg gehen. Natürlich kommt es einerseits darauf an, wie stark die Reduktion der Brust sein soll, dann auch welche Technik der Schönheitschirurg anwendet und welche Zusatzleistungen gewünscht werden. Falls zum Beispiel zusätzlich eine Fettabsaugung durchgeführt werden soll, sind die Kosten für Brustverkleinerungen dementsprechend höher, da der Operationsaufwand größer ist.
Natürlich will man als Frau, die eine Mammareduktion durchführen lassen will, unbedingt wissen, ob die Krankenkasse grundsätzlich die Kosten für eine Brustverkleinerung übernimmt.
Das kann man leider nicht pauschal sagen, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Brustverkleinerungen kosten sehr viel Geld, da muss die Krankenkasse zunächst genau prüfen, ob ihr Leistungsspektrum die Übernahme der Kosten umfasst. In der Regel gehört die Brustverkleinerung jedoch nicht zu den Kassenleistungen.
Falls man allerdings an chronischen gesundheitlichen Beschwerden wegen der übergroßen Brüste leidet, kann der Sonderfall eintreten, dass die Kasse die Kosten für die Brustverkleinerung übernimmt bzw. einen Teil davon. Denn Beschwerden wie dauerhafte Rückenschmerzen oder immense Asymmetrie der Brüste stellen nicht nur körperlich, sondern auch psychisch eine starke Belastung dar. Brüste mit der Körbchengröße E oder mehr sind häufig Verursacher von Rückenbeschwerden und Haltungsschäden und werden deshalb in manchen Fällen von den Krankenkassen mitfinanziert. Die AOK gibt in ihrem Ratgeber-Forum als Antwort auf eine Userfrage eine sehr ausführliche Erklärung über die Kostenübernahme einer Brustverkleinerung durch die Krankenkasse und den weiteren Ablauf bei einer gutachterlichen Bewertung durch den MdK.
In keinem Fall zahlt die Krankenkasse die Kosten für eine Brustverkleinerung, wenn eine Adipositas (Fettleibigkeit) vorliegt. Ist dies der Fall, sollte die betroffene Frau zunächst einmal eine Diät machen, um an Gewicht zu verlieren und die Brustgröße eventuell auf natürlichem Weg reduzieren zu können.








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